Frage 3198 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Über die wiederkehrende Prüfung eines Tankfahrzeuges nach Absatz 6.8.2.4.2 ADR wurde vom Sachverständigen eine Bescheinigung erstellt. In welche Unterlage ist diese Bescheinigung aufzunehmen? Nennen Sie auch den Absatz!

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Antwortvorschlag zu Frage 3198

In die Tankakte. Absatz 6.8.2.4.5 (i. V. m. 4.3.2.1.7).

Fundstelle: 6.8.2.4.5 ADR, 4.3.2.1.7 ADR

Erklärung

Die Bescheinigung des Sachverständigen über die wiederkehrende Prüfung kommt in die Tankakte. Das folgt aus 6.8.2.4.5 ADR in Verbindung mit 4.3.2.1.7.

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