Frage 3199 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche zusätzliche Angabe ist nach ADR im Beförderungsdokument bei der Beförderung eines Containers, dessen Ladung mit Trockeneis gekühlt wird, vorgeschrieben?

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Antwortvorschlag zu Frage 3199

UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL (UN-Nummer mit vorangestelltem UN und Benennung, ergänzt durch ALS KÜHLMITTEL).

Fundstelle: 5.5.3.7.1 ADR

Erklärung

Wenn die Ladung mit Trockeneis gekühlt wird, steht im Beförderungsdokument zusätzlich: UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL. Das verlangt 5.5.3.7.1 ADR.

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