Frage 3203 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sie sehen an einem Tankfahrzeug, das UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, befördert, den Großzettel Nr. 2.2, in den der englische Aufdruck "Non-flammable, non-toxic gas" eingedruckt ist. Ist das nach ADR zulässig?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 3203

  • A: Ja, nach Absatz 5.3.1.7.1 i. V. m. Absatz 5.2.2.2.1.5 ist dies zulässig.

Fundstelle: 5.3.1.7.1 i. V. m. 5.2.2.2.1.5 ADR

Erklärung

Ja. Nach 5.3.1.7.1 in Verbindung mit 5.2.2.2.1.5 ADR sind im Bereich unter dem Symbol freiwillige Angaben zur Art der Gefahr zulässig. Der Text „Non-flammable, non-toxic gas“ ist so eine Angabe.

Weiter zu Frage ›