Frage 3208 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Zwei Tankcontainer mit einem Fassungsraum von jeweils 3000 l sind mit UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E), befüllt, nach ADR ordnungsgemäß gekennzeichnet und bezettelt und werden auf ein bedecktes Fahrzeug verladen. Welche Maßnahme nach ADR ist bezüglich der Großzettel vor Abfahrt zu treffen?

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Antwortvorschlag zu Frage 3208

Da die Großzettel der Tankcontainer außerhalb des bedeckten Fahrzeugs nicht sichtbar sind, müssen die gleichen Großzettel (Muster 3) an beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden.

Fundstelle: 5.3.1.3 ADR

Erklärung

Die Großzettel der Container sind außerhalb des bedeckten Fahrzeugs nicht sichtbar. Deshalb müssen nach 5.3.1.3 ADR dieselben Großzettel (Muster 3) an beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden.

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