Frage 3211 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sie erhalten ein Sicherheitsdatenblatt von einem gefährlichen Stoff (UN 1866, VG II), der auch umweltgefährdende Eigenschaften hat. Wie muss ein Fass mit 200 l dieses Stoffes nach ADR gekennzeichnet sein?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3211

UN 1866 (UN-Nummer mit vorangestelltem UN); Gefahrzettel Nr. 3; Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe.

Fundstelle: 5.2.1.1, 5.2.1.8.1 und 5.2.2.1.1 ADR

Erklärung

Das 200-l-Fass trägt die UN-Nummer mit vorangestelltem „UN“, also UN 1866, und den Gefahrzettel Nr. 3. Wegen der umweltgefährdenden Eigenschaften kommt das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe dazu (5.2.1.1, 5.2.1.8.1 und 5.2.2.1.1 ADR).

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