Frage 3217 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Für den Transport eines Tankcontainers mit 10000 l Dieselkraftstoff steht ein offenes Fahrzeug zur Verfügung. Durch die seitlichen Bordwände sind allerdings die orangefarbenen Tafeln verdeckt. Sichtbar sind jedoch die Großzettel. Welche Maßnahme ist bezüglich der orangefarbenen Tafeln gemäß ADR zu ergreifen? Nennen Sie auch den Absatz!

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Antwortvorschlag zu Frage 3217

Die gleichen orangefarbenen Tafeln mit 30/1202 müssen zusätzlich an beiden Längsseiten des Fahrzeugs angebracht werden (alternativ: da nur ein Stoff befördert wird, genügen nummerierte Tafeln 30/1202 vorn und hinten an der Beförderungseinheit).

Fundstelle: 5.3.2.1.5 ADR (alternativ 5.3.2.1.6 ADR)

Erklärung

Sind die Tafeln des Tankcontainers außerhalb des Fahrzeugs nicht sichtbar, müssen dieselben Tafeln mit 30/1202 zusätzlich an beide Längsseiten des Fahrzeugs (5.3.2.1.5 ADR). Weil nur ein Stoff befördert wird, genügen alternativ nummerierte Tafeln 30/1202 vorn und hinten (5.3.2.1.6).

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