Frage 3218 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Zwei Tankcontainer mit einem Fassungsraum von jeweils 5000 l sind mit UN 1230 Methanol, 3 (6.1), II, (D/E), befüllt, nach ADR ordnungsgemäß gekennzeichnet und bezettelt und werden auf ein bedecktes Fahrzeug verladen. Welche Maßnahme nach ADR ist bezüglich der orangefarbenen Tafeln mit Nummern vor Abfahrt zu treffen?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 3218

Die orangefarbenen Tafeln 336/1230 müssen zusätzlich an beiden Längsseiten des Fahrzeugs angebracht werden, wenn die Tafeln der Tankcontainer durch die Plane verdeckt sind (alternativ: nummerierte Tafeln 336/1230 vorn und hinten, da nur ein Stoff befördert wird).

Fundstelle: 5.3.2.1.5 ADR (alternativ 5.3.2.1.6 ADR)

Erklärung

Sind die Tafeln der Container durch die Plane verdeckt, müssen die Tafeln 336/1230 am Trägerfahrzeug an beiden Längsseiten wiederholt werden (5.3.2.1.5 ADR). Weil nur Methanol geladen ist, gehen alternativ nummerierte Tafeln 336/1230 vorn und hinten (5.3.2.1.6).

Weiter zu Frage ›