Frage 3222 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Bis zu welcher Gesamtmenge je Beförderungseinheit besteht bei UN 0305 keine Kennzeichnungspflicht mit orangefarbenen Tafeln nach ADR?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 3222

20 kg (Nettoexplosivstoffmasse; UN 0305 ist Beförderungskategorie 1)

Fundstelle: 1.1.3.6.3 ADR, Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15

Erklärung

UN 0305 gehört zur Beförderungskategorie 1. Nach 1.1.3.6.3 ADR liegt die Grenze bei 20 kg Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit.

Weiter zu Frage ›