Frage 3227 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Auf einem gedeckten Fahrzeug ohne Belüftung werden Versandstücke, die Trockeneis als Kühlmittel enthalten, befördert. Die Gefährdungsbeurteilung ergab ein Risiko für Erstickungsgefahren. An welchen Stellen ist nach ADR ein Erstickungswarnkennzeichen anzubringen und welche Mindestgröße muss hierbei eingehalten werden?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3227

An jedem Zugang des Fahrzeugs an einer Stelle, an der es von Personen, die das Fahrzeug öffnen oder betreten, leicht gesehen werden kann; Mindestmaße 150 mm breit x 250 mm hoch.

Fundstelle: 5.5.3.6.1 und 5.5.3.6.2 ADR

Erklärung

Das Erstickungswarnkennzeichen gehört an jeden Zugang des Fahrzeugs, an eine Stelle, an der es für Personen, die öffnen oder einsteigen, leicht sichtbar ist. Die Mindestmaße sind 150 mm Breite und 250 mm Höhe (5.5.3.6.1 und 5.5.3.6.2 ADR).

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