Frage 3227 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Auf einem gedeckten Fahrzeug ohne Belüftung werden Versandstücke, die Trockeneis als Kühlmittel enthalten, befördert. Die Gefährdungsbeurteilung ergab ein Risiko für Erstickungsgefahren. An welchen Stellen ist nach ADR ein Erstickungswarnkennzeichen anzubringen und welche Mindestgröße muss hierbei eingehalten werden?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3227
An jedem Zugang des Fahrzeugs an einer Stelle, an der es von Personen, die das Fahrzeug öffnen oder betreten, leicht gesehen werden kann; Mindestmaße 150 mm breit x 250 mm hoch.
Fundstelle: 5.5.3.6.1 und 5.5.3.6.2 ADR
Erklärung
Das Erstickungswarnkennzeichen gehört an jeden Zugang des Fahrzeugs, an eine Stelle, an der es für Personen, die öffnen oder einsteigen, leicht sichtbar ist. Die Mindestmaße sind 150 mm Breite und 250 mm Höhe (5.5.3.6.1 und 5.5.3.6.2 ADR).
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3228Auf einer Beförderungseinheit mit einer zulässigen Gesamtmasse von 18 t werden ausschließlich 9000 kg UN 1266, VG II, in begrenzten Mengen nach ADR befördert. Wie muss diese Beförderungseinheit gekennzeichnet werden?
- 3229In welchem Absatz des ADR finden Sie die Vorschriften zur Kennzeichnung der Außenseite der Verpackung freigestellter Versandstücke der Klasse 7, die feste Stoffe beinhalten?
- 3230In welchem Fall muss eine Beförderungseinheit (zGM 18 t) wie unten gezeigt gekennzeichnet werden?
- 3231Auf einem flexiblen Schüttgut-Container ist folgende Kennzeichnung angebracht: u /BK3/Z/01 23/RUS/NTT/MK-14-10/40000/10000. Was n bedeuten "Z" und "40000"?
- 3232Muss ein gut belüftetes Fahrzeug mit Trockeneis als Ladung mit einem Erstickungswarnkennzeichen nach 5.5.3.6.2 ADR gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch den Absatz!
- 3233In welchem Fall ist eine Umverpackung gemäß ADR mit Ausrichtungspfeilen zu kennzeichnen?