Frage 3232 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Muss ein gut belüftetes Fahrzeug mit Trockeneis als Ladung mit einem Erstickungswarnkennzeichen nach 5.5.3.6.2 ADR gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch den Absatz!
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Antwortvorschlag zu Frage 3232
Nein. Das Erstickungswarnkennzeichen ist nur an Fahrzeugen/Containern ohne ausreichende Belüftung (geschlossen) erforderlich; ein gut belüftetes Fahrzeug muss nicht gekennzeichnet werden.
Fundstelle: 5.5.3.6.1 ADR
Erklärung
Nein. Das Erstickungswarnkennzeichen ist nur bei Fahrzeugen und Containern nötig, die nicht gut belüftet sind (5.5.3.6.1 ADR). Ein gut belüftetes Fahrzeug musst du nicht kennzeichnen.
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