Frage 3233 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Fall ist eine Umverpackung gemäß ADR mit Ausrichtungspfeilen zu kennzeichnen?

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Richtige Antwort zu Frage 3233

  • D: Wenn die auf den enthaltenen Versandstücken vorgeschriebenen Ausrichtungspfeile nicht sichtbar sind.

Fundstelle: 5.1.2.1 b) ADR

Erklärung

Wenn die enthaltenen Versandstücke Ausrichtungspfeile tragen müssen und diese von außen nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung selbst Pfeile bekommen (5.1.2.1 b) ADR).

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