Frage 3239 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In einer Kiste aus Pappe (4G) sind 20 Glasflaschen à 100 ml, die UN 2945 enthalten, verpackt. Absorbierendes Material für die Aufnahme des gesamten flüssigen Inhalts ist zwischen die Innenverpackungen und die Außenverpackung eingebracht. Ist dieses Versandstück mit Ausrichtungspfeilen zu kennzeichnen? Nennen Sie auch den Absatz!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3239
Nein, Ausrichtungspfeile sind nicht erforderlich, da die Innenverpackungen höchstens 120 ml enthalten und ausreichend saugfähiges Material vorhanden ist.
Fundstelle: 5.2.1.10.2 b) ADR
Erklärung
Nein. Nach 5.2.1.10.2 b) ADR entfallen die Pfeile, wenn die Innenverpackungen höchstens 120 ml enthalten und genug saugfähiges Material für den gesamten Inhalt vorhanden ist. Beides trifft hier zu: 100 ml je Flasche und Absorptionsmaterial.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3240An welchen Versandstücken mit flüssigen radioaktiven Stoffen in Innenverpackungen sind gemäß ADR keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben? Nennen Sie eine Versandstückart!
- 3241Welche Seitenlänge muss das Kennzeichen auf Versandstücken bei in begrenzten Mengen verpackten Gütern gemäß ADR grundsätzlich haben?
- 3242Welche Kennzeichen müssen an Großverpackungen mit Druckgaspackungen (Abfall-Druckgaspackungen), Klassifizierungscode 5TF, gemäß ADR angebracht werden?
- 3243Ein radioaktiver Stoff (UN 2910) gelöst in Chlorwasserstoffsäure der Klasse 8 (Nebengefahr) soll gemäß ADR befördert werden. Die Säure liegt in einer Menge oberhalb der für freigestellte Mengen geltenden Grenzwerte vor. Welcher UN-Nummer ist dieser Stoff gemäß Sondervorschrift 290 zuzuordnen?
- 3244An welchen Stellen eines Tankfahrzeugs für entzündbare verflüssigte Gase muss dieses Kennzeichen gemäß ADR angebracht werden?
- 3245Welche zulässige Verwendungsdauer ist gemäß ADR für UN-geprüfte Kisten aus Kunststoff (4H2) vorgeschrieben?