Frage 3243 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein radioaktiver Stoff (UN 2910) gelöst in Chlorwasserstoffsäure der Klasse 8 (Nebengefahr) soll gemäß ADR befördert werden. Die Säure liegt in einer Menge oberhalb der für freigestellte Mengen geltenden Grenzwerte vor. Welcher UN-Nummer ist dieser Stoff gemäß Sondervorschrift 290 zuzuordnen?
Genau eine Antwort ist richtig.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 3243
- A: UN 1789
Fundstelle: Kapitel 3.3 Sondervorschrift 290 b) ADR
Erklärung
Liegt die Säure über den Grenzwerten für freigestellte Mengen, wird der Stoff nach Sondervorschrift 290 b) nach der überwiegenden Nebengefahr klassifiziert. Hier ist das Chlorwasserstoffsäure, also UN 1789.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3244An welchen Stellen eines Tankfahrzeugs für entzündbare verflüssigte Gase muss dieses Kennzeichen gemäß ADR angebracht werden?
- 3245Welche zulässige Verwendungsdauer ist gemäß ADR für UN-geprüfte Kisten aus Kunststoff (4H2) vorgeschrieben?
- 3246Darf Ammoniumnitrat, flüssig, in Versandstücken befördert werden? Nennen Sie auch die Fundstelle im ADR!
- 3247UN 1939 ist gemäß Verpackungsanweisung IBC08 in einem flexiblen IBC verpackt. Welche Fahrzeugart ist zu verwenden, wenn dieses Gut nach ADR befördert wird?
- 3248In welche Fahrzeuge müssen Versandstücke mit Verpackungen aus nässeempfindlichen Werkstoffen verladen werden?
- 3249Ist die Beförderung von UN 3141 in Großpackmitteln des Typs 31HA2 in bedeckten Fahrzeugen zulässig? Nennen Sie auch die Fundstelle im ADR!