Frage 3242 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Kennzeichen müssen an Großverpackungen mit Druckgaspackungen (Abfall-Druckgaspackungen), Klassifizierungscode 5TF, gemäß ADR angebracht werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 3242
Die UN-Nummer "UN 1950" und die Gefahrzettel nach Muster 2.1 und 6.1, jeweils auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Großverpackung.
Fundstelle: 5.2.1.1, 5.2.1.4, 5.2.2.1.7 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 (UN 1950, 5TF)
Erklärung
Auf die Großverpackung gehören die UN-Nummer „UN 1950“ und die Gefahrzettel nach Muster 2.1 und 6.1. Großverpackungen werden nach 5.2.1.4 und 5.2.2.1.7 ADR auf zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet und bezettelt.
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