Frage 3230 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Fall muss eine Beförderungseinheit (zGM 18 t) wie unten gezeigt gekennzeichnet werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 3230

Wenn auf der Beförderungseinheit (zGM über 12 t) in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter mit einer Bruttogesamtmasse von mehr als 8 t befördert werden und keine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln vorgeschrieben ist; dann ist das LQ-Kennzeichen vorn und hinten anzubringen.

Fundstelle: 3.4.13 a), 3.4.14 und 3.4.15 ADR

Erklärung

Das gezeigte Kennzeichen für begrenzte Mengen ist vorn und hinten anzubringen. Voraussetzung: Bei einer zGM über 12 t werden in begrenzten Mengen verpackte Güter mit mehr als 8 t Bruttogesamtmasse befördert, und orangefarbene Tafeln sind nicht vorgeschrieben (3.4.13 bis 3.4.15 ADR).

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