Frage 3229 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Absatz des ADR finden Sie die Vorschriften zur Kennzeichnung der Außenseite der Verpackung freigestellter Versandstücke der Klasse 7, die feste Stoffe beinhalten?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3229
Absatz 5.1.5.4.1 ADR
Fundstelle: 5.1.5.4.1 ADR
Erklärung
Die Vorschriften zur Kennzeichnung der Außenseite der Verpackung freigestellter Versandstücke der Klasse 7 mit festen Stoffen stehen in Absatz 5.1.5.4.1 ADR.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3230In welchem Fall muss eine Beförderungseinheit (zGM 18 t) wie unten gezeigt gekennzeichnet werden?
- 3231Auf einem flexiblen Schüttgut-Container ist folgende Kennzeichnung angebracht: u /BK3/Z/01 23/RUS/NTT/MK-14-10/40000/10000. Was n bedeuten "Z" und "40000"?
- 3232Muss ein gut belüftetes Fahrzeug mit Trockeneis als Ladung mit einem Erstickungswarnkennzeichen nach 5.5.3.6.2 ADR gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch den Absatz!
- 3233In welchem Fall ist eine Umverpackung gemäß ADR mit Ausrichtungspfeilen zu kennzeichnen?
- 3234Ein Gefahrgut der Klasse 3 ist nach den Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 des ADR auch als umweltgefährdend eingestuft. Welches Kennzeichen ist neben den in Unterabschnitt 5.2.1.1 festgelegten Kennzeichen an einem Versandstück anzubringen?
- 3235Bei welchen Beförderungen wird dieses Kennzeichen verwendet?