Frage 3229 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Absatz des ADR finden Sie die Vorschriften zur Kennzeichnung der Außenseite der Verpackung freigestellter Versandstücke der Klasse 7, die feste Stoffe beinhalten?

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Antwortvorschlag zu Frage 3229

Absatz 5.1.5.4.1 ADR

Fundstelle: 5.1.5.4.1 ADR

Erklärung

Die Vorschriften zur Kennzeichnung der Außenseite der Verpackung freigestellter Versandstücke der Klasse 7 mit festen Stoffen stehen in Absatz 5.1.5.4.1 ADR.

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