Frage 3228 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Auf einer Beförderungseinheit mit einer zulässigen Gesamtmasse von 18 t werden ausschließlich 9000 kg UN 1266, VG II, in begrenzten Mengen nach ADR befördert. Wie muss diese Beförderungseinheit gekennzeichnet werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 3228

Vorn und hinten mit dem Kennzeichen für begrenzte Mengen (Raute, schwarz/weiß, mindestens 250 mm x 250 mm), da die zGM über 12 t liegt und die Bruttomasse der LQ-Versandstücke 8 t überschreitet.

Fundstelle: 3.4.13 a), 3.4.14 und 3.4.15 ADR

Erklärung

Die zGM liegt mit 18 t über 12 t, und die Bruttomasse der LQ-Versandstücke überschreitet 8 t. Nach 3.4.13 bis 3.4.15 ADR gehört deshalb das Kennzeichen für begrenzte Mengen (Raute, mindestens 250 mm x 250 mm) vorn und hinten an die Einheit.

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