Frage 3221 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es sollen 5 Flaschen UN 1072 Sauerstoff, verdichtet (Fassungsraum je 50 l) und 5 Flaschen UN 1001 Acetylen, gelöst (Nettomasse je 10 kg), nach ADR befördert werden. Muss die Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet werden? Nennen Sie auch den Berechnungswert!

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Antwortvorschlag zu Frage 3221

Nein. Sauerstoff, verdichtet (UN 1072, Beförderungskategorie 3): 5 x 50 l = 250 l Fassungsraum x 1 = 250 Punkte; Acetylen, gelöst (UN 1001, Beförderungskategorie 2): 5 x 10 kg = 50 kg x 3 = 150 Punkte; Summe 400 Punkte, nicht über 1000, daher keine orangefarbenen Tafeln erforderlich.

Fundstelle: 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 ADR

Erklärung

Sauerstoff: 5 x 50 l = 250 l, mal 1 gleich 250 Punkte. Acetylen: 5 x 10 kg = 50 kg, mal 3 gleich 150 Punkte. Die Summe von 400 Punkten liegt nicht über 1000, deshalb brauchst du keine orangefarbenen Tafeln (1.1.3.6 ADR).

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