Frage 3220 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sie wollen 10 Kanister mit Benzin (gesamt 200 l) und 25 Kanister Dieselkraftstoff (gesamt 500 l) mit einem LKW nach ADR befördern lassen. Muss die Beförderungseinheit hierzu mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet werden? Geben Sie eine kurze Begründung!

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Antwortvorschlag zu Frage 3220

Ja. Benzin (UN 1203, Beförderungskategorie 2): 200 l x 3 = 600 Punkte; Dieselkraftstoff (UN 1202, Beförderungskategorie 3): 500 l x 1 = 500 Punkte; Summe 1100 Punkte > 1000, daher sind neutrale orangefarbene Tafeln vorn und hinten anzubringen.

Fundstelle: 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 ADR, 5.3.2.1.1 ADR

Erklärung

Die Punkte werden aufsummiert: Benzin 200 l x 3 = 600, Diesel 500 l x 1 = 500, zusammen 1100 Punkte. Die Freistellung nach 1.1.3.6 gilt nur bis 1000 Punkte. Also sind neutrale orangefarbene Tafeln vorn und hinten nötig.

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