Frage 3210 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

30 Versandstücke mit Klebstoffen der Klasse 3, Verpackungsgruppe I, die in zusammengesetzten Verpackungen à 10 l verpackt sind, werden zur leichteren Handhabung in eine Umverpackung aus Pappe eingestellt. Geben Sie die vorgeschriebenen Kennzeichen und Gefahrzettel auf der Umverpackung nach ADR an!

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Antwortvorschlag zu Frage 3210

Ausdruck «UMVERPACKUNG» (Buchstabenhöhe mind. 12 mm); Kennzeichen «UN 1133» (KLEBSTOFFE); Gefahrzettel nach Muster 3; Ausrichtungspfeile an zwei gegenüberliegenden Seiten (Versandstücke sind zusammengesetzte Verpackungen mit flüssigen Stoffen). Alle Angaben nur, soweit die Kennzeichen und Gefahrzettel bzw. Pfeile der Versandstücke in der Umverpackung nicht sichtbar sind; ggf. zusätzlich Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe, wenn der Klebstoff 2.2.9.1.10 erfüllt.

Fundstelle: 5.1.2.1 a) (i) und (ii), 5.1.2.1 b), 5.2.1.10.1 a) ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 1133, VG I)

Erklärung

Soweit die Kennzeichen und Pfeile der Versandstücke nicht sichtbar sind, braucht die Umverpackung nach 5.1.2.1 ADR den Ausdruck „UMVERPACKUNG“ (mindestens 12 mm hoch), das Kennzeichen UN 1133 und den Gefahrzettel Muster 3. Weil es zusammengesetzte Verpackungen mit Flüssigkeiten sind, kommen Ausrichtungspfeile an zwei gegenüberliegenden Seiten dazu. Erfüllt der Klebstoff 2.2.9.1.10, kommt noch das Umweltzeichen dazu.

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