Frage 3212 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Generator mit Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit (Fassungsraum Brennstoffbehälter 600 l / Inhalt 550 l) soll nach ADR befördert werden. Welche Sondervorschrift ist anzuwenden? Wie ist der Generator zu bezetteln?

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Antwortvorschlag zu Frage 3212

Sondervorschrift 363 (UN 3528). Da mehr als 60 l Brennstoff bei einem Fassungsraum über 450 l bis 3000 l enthalten sind, ist der Generator an zwei gegenüberliegenden Seiten mit Gefahrzetteln nach Muster 3 gemäß 5.2.2 zu bezetteln.

Fundstelle: Kapitel 3.3 Sondervorschrift 363 j) ADR

Erklärung

Es gilt die Sondervorschrift 363 (UN 3528). Der Brennstoffbehälter fasst 600 l, also über 450 l bis 3000 l, und enthält mehr als 60 l. Deshalb muss der Generator an zwei gegenüberliegenden Seiten mit Gefahrzetteln nach Muster 3 bezettelt werden.

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