Frage 3213 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Durch die Höhe der Bordwände eines LKW sind die orangefarbenen Tafeln eines verladenen Tankcontainers mit 4000 l Gefahrgut nicht mehr sichtbar. Die Großzettel sind allerdings deutlich zu erkennen. Reicht dies gemäß ADR für die Durchführung der Beförderung aus?

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Richtige Antwort zu Frage 3213

  • A: Nein, es sind an den Längsseiten des Fahrzeugs dieselben orangefarbenen Tafeln wie auf dem Tankcontainer anzubringen.

Fundstelle: 5.3.2.1.5 ADR

Erklärung

Nein. Bei Tankcontainern über 3000 l müssen die nicht sichtbaren orangefarbenen Tafeln an beiden Längsseiten des Fahrzeugs wiederholt werden (5.3.2.1.5 ADR). Es sind dieselben Tafeln wie auf dem Tankcontainer.

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