Frage 3200 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Darf ein Flaschenbündel (Inhalt: UN 1006 Argon, verdichtet) mit einem gemäß 5.2.2.2.1.2 ADR verkleinerten Gefahrzettel Nr. 2.2 gekennzeichnet werden? Geben Sie eine kurze Begründung!

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Antwortvorschlag zu Frage 3200

Nein. Verkleinerte Gefahrzettel nach ISO 7225 sind nur für Flaschen zugelassen, wenn Form, Ausrichtung und Befestigung dies erfordern (Anbringung auf der Flaschenschulter); ein Flaschenbündel ist mit Gefahrzetteln in normaler Größe (100 mm x 100 mm) zu versehen.

Fundstelle: 5.2.2.2.1.2 ADR, 5.2.2.2.1.1 ADR

Erklärung

Nein. Verkleinerte Gefahrzettel nach 5.2.2.2.1.2 ADR sind nur für einzelne Gasflaschen zugelassen, wenn Form, Ausrichtung und Befestigung das erfordern. Ein Flaschenbündel bekommt Gefahrzettel in normaler Größe von 100 mm x 100 mm.

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