Frage 3201 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sie sollen ein Flaschenbündel (Inhalt: UN 1072) mit Gefahrzetteln nach ADR kennzeichnen. Welche Gefahrzettel müssen angebracht werden? Wie oft müssen die Gefahrzettel am Flaschenbündel angebracht werden?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3201

Gefahrzettel Nr. 2.2 und Nr. 5.1 (Nebengefahr); jeder Gefahrzettel muss einmal angebracht werden (nahe beieinander auf derselben Fläche).

Fundstelle: 5.2.2.1.1 und 5.2.2.1.6 ADR, Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5

Erklärung

Nach Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 5 braucht UN 1072 den Gefahrzettel 2.2 und wegen der Nebengefahr auch den Zettel 5.1. Jeder Zettel wird einmal angebracht, nahe beieinander auf derselben Fläche. Eine Bezettelung auf zwei Seiten gibt es nur bei IBC über 450 l.

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