Frage 3197 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es sollen 4000 l UN 1809 Phosphortrichlorid in Stahlfässern befördert werden. Ist für diesen Transport eine Fahrwegbestimmung nach § 35a GGVSEB erforderlich?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 3197

Nein, nach § 35b GGVSEB unterliegen flüssige Stoffe der Klasse 6.1 der VG I nur bei Beförderung in Tanks (ab 3000 l) der Fahrwegbestimmung; für Versandstücke (Stahlfässer) entfällt sie.

Fundstelle: § 35b GGVSEB i. V. m. § 35a GGVSEB

Erklärung

Nein. Nach § 35b GGVSEB unterliegen flüssige Stoffe der Klasse 6.1 der Verpackungsgruppe I der Fahrwegbestimmung nur bei Beförderung in Tanks ab 3000 l. Stahlfässer sind Versandstücke, deshalb entfällt die Pflicht.

Weiter zu Frage ›