Frage 3161 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wie lauten die Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge, wenn UN 1057 im Rahmen der Sondervorschrift 654 befördert werden soll?
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Antwortvorschlag zu Frage 3161
UN 1057 ABFALL FEUERZEUGE, 2.1, (D)
Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 654, 5.4.1.1.3.1, 5.4.1.1.1 a) bis d) und k), 3.1.2.2 a) ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A (UN 1057)
Erklärung
SV 654 verlangt den Versand nach 5.4.1.1.3.1, also mit ABFALL vor der Benennung. Nach 3.1.2.2 a) passt für Abfall-Feuerzeuge die Benennung FEUERZEUGE. Die Klasse wird mit dem Gefahrzettelmuster 2.1 angegeben, dazu kommt der Tunnelcode: UN 1057 ABFALL FEUERZEUGE, 2.1, (D).
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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