Frage 3160 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche zusätzliche Eintragung ist im Beförderungspapier nach ADR vorzunehmen, wenn ein Tankfahrzeug nach Ablauf der Frist für die Prüfung nach Absatz 6.8.2.4.2 ADR der Prüfung zugeführt werden soll?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3160

BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4

Fundstelle: 5.4.1.1.6.4 ADR

Erklärung

Soll ein Tankfahrzeug nach Ablauf der Frist nach 6.8.2.4.2 zur Prüfung gefahren werden, ist nach 5.4.1.1.6.4 ADR ein Vermerk nötig. Er lautet BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4.

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