Frage 3160 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche zusätzliche Eintragung ist im Beförderungspapier nach ADR vorzunehmen, wenn ein Tankfahrzeug nach Ablauf der Frist für die Prüfung nach Absatz 6.8.2.4.2 ADR der Prüfung zugeführt werden soll?
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Antwortvorschlag zu Frage 3160
BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4
Fundstelle: 5.4.1.1.6.4 ADR
Erklärung
Soll ein Tankfahrzeug nach Ablauf der Frist nach 6.8.2.4.2 zur Prüfung gefahren werden, ist nach 5.4.1.1.6.4 ADR ein Vermerk nötig. Er lautet BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4.
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