Frage 3159 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ist der Tunnelbeschränkungscode immer im Beförderungspapier nach ADR anzugeben? Nennen Sie auch den Absatz!

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Antwortvorschlag zu Frage 3159

Nein, nur bei Beförderungen, bei denen Tunnel mit Beschränkungen durchfahren werden. Absatz 5.4.1.1.1 k).

Fundstelle: 5.4.1.1.1 k) ADR

Erklärung

Nein. Nach 5.4.1.1.1 k) ADR ist der Tunnelbeschränkungscode nur anzugeben, wenn die Beförderung durch Tunnel mit Beschränkungen führt.

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