Frage 3158 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wie lauten für eine Tankladung Chlorbenzen die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge? Der Stoff erfüllt zusätzlich die Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 des ADR.
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Antwortvorschlag zu Frage 3158
UN 1134 CHLORBENZEN, 3, III, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND
Fundstelle: 5.4.1.1.1 ADR, 5.4.1.1.18 ADR, Kapitel 3.2 Tabelle A
Erklärung
Nach 5.4.1.1.1 ADR lautet er UN 1134 CHLORBENZEN, 3, III, (D/E). Weil der Stoff die Kriterien nach 2.2.9.1.10 erfüllt, kommt nach 5.4.1.1.18 UMWELTGEFÄHRDEND dazu, auch bei Tankbeförderung.
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