Frage 3164 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wie lautet die vorgeschriebene Angabe im Beförderungspapier nach ADR für verdichtetes Argon?

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Richtige Antwort zu Frage 3164

  • B: UN 1006 Argon, verdichtet, 2.2, (E)

Fundstelle: 5.4.1.1.1 ADR, Kapitel 3.2 Tabelle A

Erklärung

Nach 5.4.1.1.1 ADR gehören UN-Nummer, Benennung, Gefahrzettel und Tunnelcode ins Papier. Bei Argon, verdichtet, heißt das: UN 1006 Argon, verdichtet, 2.2, (E). Die Werte stammen aus Kapitel 3.2 Tabelle A.

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