Frage 3166 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Was ist die vorgeschriebene Angabe im Beförderungspapier nach ADR für ein leeres ungereinigtes Tankfahrzeug dar, das zuletzt mit UN 1203 Benzin beladen war?
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Richtige Antwort zu Frage 3166
- C: Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut: UN 1203 Benzin, 3, II, (D/E), umweltgefährdend
Fundstelle: 5.4.1.1.6.2.2 ADR, 5.4.1.1.18 ADR
Erklärung
Bei einem leeren, ungereinigten Tankfahrzeug steht zuerst „Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut:“ und dann die Angaben des Stoffes in der üblichen Reihenfolge. Danach folgt „umweltgefährdend“, also: Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut: UN 1203 Benzin, 3, II, (D/E), umweltgefährdend.
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