Frage 3166 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Was ist die vorgeschriebene Angabe im Beförderungspapier nach ADR für ein leeres ungereinigtes Tankfahrzeug dar, das zuletzt mit UN 1203 Benzin beladen war?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 3166

  • C: Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut: UN 1203 Benzin, 3, II, (D/E), umweltgefährdend

Fundstelle: 5.4.1.1.6.2.2 ADR, 5.4.1.1.18 ADR

Erklärung

Bei einem leeren, ungereinigten Tankfahrzeug steht zuerst „Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut:“ und dann die Angaben des Stoffes in der üblichen Reihenfolge. Danach folgt „umweltgefährdend“, also: Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut: UN 1203 Benzin, 3, II, (D/E), umweltgefährdend.

Weiter zu Frage ›