Frage 3163 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Fall ist gemäß ADR im Beförderungspapier anstelle des Ausdrucks "umweltgefährdend" die Angabe "Meeresschadstoff" erlaubt?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
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Antwortvorschlag zu Frage 3163
Bei einer Beförderung in einer Transportkette, die eine Seebeförderung einschließt.
Fundstelle: 5.4.1.1.18 ADR
Erklärung
Das ist erlaubt, wenn die Transportkette eine Seebeförderung einschließt. Dann darfst du nach 5.4.1.1.18 ADR statt „umweltgefährdend“ den Ausdruck „Meeresschadstoff“ verwenden.
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