Frage 3156 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Angabe muss nach ADR bei einem mit einem tiefgekühlt verflüssigten Gas befüllten Tankcontainer, der zur Verladung zum Containerbahnhof befördert wird, zusätzlich im Beförderungspapier eingetragen werden?

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Richtige Antwort zu Frage 3156

  • C: Ende der Haltezeit: ........... (TT/MM/JJJJ)

Fundstelle: 5.4.1.2.2 d) ADR

Erklärung

Nach 5.4.1.2.2 d) ADR ist bei Tankcontainern mit tiefgekühlt verflüssigten Gasen das Ende der Haltezeit anzugeben, in der Form TT/MM/JJJJ. Der Containerbahnhof bedeutet Umschlag, deshalb greift die Ausnahme nach 4.2.3.7.1 nicht.

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