Frage 3155 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Bestimmte mitzuführende Ausrüstungsgegenstände nach ADR richten sich nach den Gefahrzetteln der geladenen gefährlichen Güter. Welchem Begleitpapier können Sie die entsprechenden Gefahrzettel entnehmen?
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Richtige Antwort zu Frage 3155
- C: Beförderungspapier
Fundstelle: 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ADR, 5.4.1.1.1 c) ADR
Erklärung
Welche Ausrüstung mitzuführen ist, richtet sich nach 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ADR nach den Gefahrzetteln. Die Gefahrzettelnummern stehen nach 5.4.1.1.1 c) im Beförderungspapier.
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