Frage 3153 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Bei welcher Klasse muss im Beförderungspapier nach ADR der Klassifizierungscode angegeben werden?

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Richtige Antwort zu Frage 3153

  • A: Klasse 1

Fundstelle: 5.4.1.1.1 c) ADR

Erklärung

Nach 5.4.1.1.1 c) ADR wird bei Klasse 1 statt der Gefahrzettelnummer der Klassifizierungscode aus Spalte 3b angegeben.

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