Frage 3153 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Bei welcher Klasse muss im Beförderungspapier nach ADR der Klassifizierungscode angegeben werden?
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Richtige Antwort zu Frage 3153
- A: Klasse 1
Fundstelle: 5.4.1.1.1 c) ADR
Erklärung
Nach 5.4.1.1.1 c) ADR wird bei Klasse 1 statt der Gefahrzettelnummer der Klassifizierungscode aus Spalte 3b angegeben.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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