Frage 3152 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Angabe ist in einem Beförderungspapier für eine Gefahrgutbeförderung innerhalb Deutschlands nach ADR erforderlich?

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Richtige Antwort zu Frage 3152

  • C: Abkürzung "UN" vor der UN-Nummer

Fundstelle: 5.4.1.1.1 a) ADR

Erklärung

Nach 5.4.1.1.1 a) ADR muss der UN-Nummer die Abkürzung UN vorangestellt werden. Beförderer, Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der Hinweis ADR sind dagegen keine Pflichtangaben.

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