Frage 3152 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Angabe ist in einem Beförderungspapier für eine Gefahrgutbeförderung innerhalb Deutschlands nach ADR erforderlich?
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Richtige Antwort zu Frage 3152
- C: Abkürzung "UN" vor der UN-Nummer
Fundstelle: 5.4.1.1.1 a) ADR
Erklärung
Nach 5.4.1.1.1 a) ADR muss der UN-Nummer die Abkürzung UN vorangestellt werden. Beförderer, Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der Hinweis ADR sind dagegen keine Pflichtangaben.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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