Frage 3096 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Gilt das Zusammenladeverbot nach Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR, wenn Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR angewandt wird? Nennen Sie auch den Absatz!
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Antwortvorschlag zu Frage 3096
Ja, Abschnitt 7.5.2 gehört nicht zu den Vorschriften, von denen 1.1.3.6 freistellt.
Fundstelle: 1.1.3.6.2 ADR
Erklärung
Nein. Nach 1.1.3.6.2 ADR gehört Abschnitt 7.5.2 nicht zu den Vorschriften, von denen 1.1.3.6 freistellt. Das Zusammenladeverbot musst du also auch bei freigestellten Mengen beachten.
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