Frage 3102 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Auf einem LKW (zGM 7,5 t) sind 900 l Terpentin in Fässern geladen und im grenzüberschreitenden Verkehr nach ADR zu befördern. Mit welcher mindestens vorgeschriebenen Feuerlöschausrüstung (Anzahl Feuerlöschgeräte und Mindestfassungsvermögen) muss der LKW ausgestattet werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 3102

1 Feuerlöschgerät mit mindestens 2 kg Pulver

Fundstelle: 8.1.4.2 ADR; 1.1.3.6.3 ADR

Erklärung

Terpentin (UN 1299) gehört zur Beförderungskategorie 3. Mit 900 l liegt die Ladung unter 1000, also gilt 1.1.3.6, und nach 8.1.4.2 ADR genügt ein Feuerlöschgerät mit mindestens 2 kg Pulver.

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