Frage 3101 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Bei der Beförderung von giftigen Stoffen ist eine Notfallfluchtmaske für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung erforderlich. In welchem Unterabschnitt des ADR finden Sie Anforderungskriterien für diese Notfallfluchtmaske?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3101

Unterabschnitt 8.1.5.3 ADR

Fundstelle: 8.1.5.3 ADR (Fußnote 3)

Erklärung

Die Kriterien für die Notfallfluchtmaske stehen im Unterabschnitt 8.1.5.3 ADR, und zwar in der zugehörigen Fußnote.

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