Frage 3105 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Gefahrgut UN 1223 ist nach ADR zu befördern. a) Ab welcher Menge ist die "Sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung" beim Transport dieses Stoffes in Versandstücken mitzuführen? b) Ab welcher Menge ist die "Sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung" bei einem Tanktransport dieses Stoffes mitzuführen?

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Antwortvorschlag zu Frage 3105

a) In Versandstücken ab mehr als 1000 l (Beförderungskategorie 3, bis 1000 l Freistellung nach 1.1.3.6); b) im Tank ab jeder Menge, da 1.1.3.6 nur für Versandstücke gilt.

Fundstelle: 1.1.3.6.2 und 1.1.3.6.3 ADR; 8.1.5 ADR

Erklärung

UN 1223 gehört zur Beförderungskategorie 3. In Versandstücken greift 1.1.3.6 bis 1000 l, die Ausrüstung ist also erst ab mehr als 1000 l mitzuführen. Im Tank gilt die Freistellung nicht, 1.1.3.6 betrifft nur Versandstücke, die Ausrüstung ist dort bei jeder Menge nötig.

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