Frage 3104 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Um den Fahrzeugführer zu überwachen, fahren Sie auf einem kennzeichnungspflichtigen LKW mit, der Gasflaschen mit UN 1017 befördert. An Bord der Beförderungseinheit befindet sich die Ausrüstung nach Abschnitt 8.1.4 und Unterabschnitt 8.1.5.2 ADR. Welche Ausrüstung ist in diesem Fall zusätzlich erforderlich?

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Antwortvorschlag zu Frage 3104

Eine Notfallfluchtmaske für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung (auch für den mitfahrenden Beauftragten)

Fundstelle: 8.1.5.3 ADR

Erklärung

UN 1017 trägt den Gefahrzettel 2.3. Nach 8.1.5.3 ADR ist dann für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung eine Notfallfluchtmaske nötig, und dazu zählt auch der mitfahrende Beauftragte.

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