Frage 3110 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sie prüfen ein Fahrzeug, das mit Benzin in Fässern (Gesamtmenge 320 l) beladen ist und einen grenzüberschreitenden Transport durchführen soll. Kann Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR angewendet werden? Wie viele Feuerlöschgeräte müssen nach ADR mindestens mitgeführt werden? Nennen Sie auch das Mindestfassungsvermögen!
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Antwortvorschlag zu Frage 3110
Ja: Benzin Kategorie 2, 320 × 3 = 960, nicht über 1000; mindestens 1 Feuerlöschgerät mit 2 kg Pulver
Fundstelle: 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 ADR; 8.1.4.2 ADR
Erklärung
Benzin gehört zur Kategorie 2, 320 x 3 ergibt 960 und liegt damit nicht über 1000. Nach 1.1.3.6 ist die Freistellung anwendbar, und nach 8.1.4.2 ADR musst du mindestens 1 Feuerlöschgerät mit 2 kg Pulver mitführen.
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