Frage 3112 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit ist in der Tabelle nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR für ungereinigte leere Gasflaschen, die noch geringe Reste "Ammoniak, wasserfrei" enthalten, festgelegt?

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Richtige Antwort zu Frage 3112

  • C: Die Gesamtmenge je Beförderungseinheit ist für diese ungereinigten leeren Gefäße "unbegrenzt"

Fundstelle: 1.1.3.6.1 und 1.1.3.6.3 ADR

Erklärung

Ungereinigte leere Verpackungen gehören außer bei Kategorie 0 zur Beförderungskategorie 4. Nach 1.1.3.6.3 ADR ist die Gesamtmenge je Beförderungseinheit dafür unbegrenzt.

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