Frage 3111 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

UN 0009, Nettoexplosivstoffmasse 15 kg, soll gemäß ADR befördert werden. Darf der Fahrzeugführer während der Beförderung im Fahrzeug rauchen? Nennen Sie auch die Fundstellen!

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Antwortvorschlag zu Frage 3111

Nein. UN 0009 Kategorie 1: 15 × 50 = 750, 1.1.3.6 ist zwar anwendbar, das Rauchverbot nach S1 (3) bleibt aber bestehen und gilt auf Fahrzeugen mit Klasse 1.

Fundstelle: 1.1.3.6.2 ADR; 8.5 S1 (3) ADR; 3.2.1 Tabelle A Spalte (19)

Erklärung

UN 0009 gehört zur Kategorie 1, 15 x 50 ergibt 750 und damit ist 1.1.3.6 anwendbar. Das Rauchverbot nach 8.5 S1 (3) ADR bleibt trotzdem bestehen, weil es auf Fahrzeugen mit Klasse 1 gilt.

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