Frage 3108 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein leeres ungereinigtes Tankfahrzeug (zGM > 26 t - letztes Ladegut: UN 1203) soll zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung vorgefahren werden. Welche Ausrüstung nach ADR muss bei dieser Fahrt durch den Fahrzeugführer mitgeführt werden? Nennen Sie sechs Gegenstände!

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Antwortvorschlag zu Frage 3108

2 Feuerlöschgeräte (mindestens 12 kg, davon eines mit mindestens 6 kg); Unterlegkeil; zwei selbststehende Warnzeichen; Augenspülflüssigkeit; Warnweste; tragbares Beleuchtungsgerät (weitere: Schutzhandschuhe, Augenschutz, Kanalabdeckung, Auffangbehälter, Schaufel)

Fundstelle: 8.1.4.1, 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ADR

Erklärung

Für ungereinigte leere Tanks gelten die Ausrüstungsvorschriften wie im befüllten Zustand. Nach 8.1.4.1, 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ADR gehören dazu zum Beispiel 2 Feuerlöschgeräte mit mindestens 12 kg, ein Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen, Augenspülflüssigkeit, eine Warnweste und ein tragbares Beleuchtungsgerät. Weitere Teile sind Schutzhandschuhe, Augenschutz, Kanalabdeckung, Auffangbehälter und Schaufel.

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