Frage 3100 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Anforderungen stellt das ADR an die Kennzeichnung mitzuführender tragbarer Feuerlöschgeräte?

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Richtige Antwort zu Frage 3100

  • A: Eine Kennzeichnung nach einer anerkannten Norm und dem ADR ist erforderlich

Fundstelle: 8.1.4.4 ADR

Erklärung

Nach 8.1.4.4 ADR müssen mitgeführte tragbare Feuerlöschgeräte nach einer anerkannten Norm und nach ADR gekennzeichnet sein. Dazu gehören das Konformitätszeichen der Norm und das Datum der nächsten Prüfung.

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