Frage 3097 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Dürfen Versandstücke, gekennzeichnet mit Gefahrzettel Nr. 6.1, zusammen mit Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln nach ADR auf ein Fahrzeug geladen werden?
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Richtige Antwort zu Frage 3097
- A: Ja, wenn eine Trennung auf dem Fahrzeug erfolgt
Fundstelle: 7.5.4 ADR (CV 28)
Erklärung
Nach 7.5.4 ADR (CV 28) ist das zulässig, wenn auf dem Fahrzeug getrennt wird. Möglich ist die Trennung durch Trennwände, durch andere Versandstücke oder durch einen Abstand von 0,8 m.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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