Frage 3098 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel sollen mit gefährlichen Gütern in Versandstücken zusammen auf einer Ladefläche befördert werden. Bei welcher Bezettelung der Versandstücke sind nach ADR Vorsichtsmaßnahmen zu treffen? Nennen Sie zwei Beispiele!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3098
Gefahrzettel Muster 6.1; Muster 6.2 (weitere: Muster 9 bei UN 2212, 2315, 2590, 3151, 3152, 3245), jeweils wenn CV 28 angegeben ist
Fundstelle: 7.5.4 ADR
Erklärung
Nach 7.5.4 ADR sind Vorsichtsmaßnahmen nötig bei Versandstücken mit Gefahrzettel Muster 6.1 und Muster 6.2. Auch Muster 9 kann betroffen sein, etwa bei UN 2212, 2315, 2590, 3151, 3152 und 3245. Voraussetzung ist jeweils, dass CV 28 angegeben ist.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3099Wie kann eine Trennung zwischen Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln und Gefahrgut der Klasse 6.1, jeweils in Versandstücken, auf einem Fahrzeug erfolgen? Nennen Sie eine Möglichkeit nach ADR!
- 3100Welche Anforderungen stellt das ADR an die Kennzeichnung mitzuführender tragbarer Feuerlöschgeräte?
- 3101Bei der Beförderung von giftigen Stoffen ist eine Notfallfluchtmaske für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung erforderlich. In welchem Unterabschnitt des ADR finden Sie Anforderungskriterien für diese Notfallfluchtmaske?
- 3102Auf einem LKW (zGM 7,5 t) sind 900 l Terpentin in Fässern geladen und im grenzüberschreitenden Verkehr nach ADR zu befördern. Mit welcher mindestens vorgeschriebenen Feuerlöschausrüstung (Anzahl Feuerlöschgeräte und Mindestfassungsvermögen) muss der LKW ausgestattet werden?
- 3103In welchem Abschnitt des ADR finden Sie die allgemeinen Vorschriften für die "Sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung"?
- 3104Um den Fahrzeugführer zu überwachen, fahren Sie auf einem kennzeichnungspflichtigen LKW mit, der Gasflaschen mit UN 1017 befördert. An Bord der Beförderungseinheit befindet sich die Ausrüstung nach Abschnitt 8.1.4 und Unterabschnitt 8.1.5.2 ADR. Welche Ausrüstung ist in diesem Fall zusätzlich erforderlich?