Frage 3094 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Unterabschnitt des ADR wird geregelt, ob Gasflaschen mit Versandstücken anderer Klassen zusammengeladen werden dürfen?
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Antwortvorschlag zu Frage 3094
Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR
Fundstelle: 7.5.2.1 ADR
Erklärung
Ob Gasflaschen mit Versandstücken anderer Klassen zusammengeladen werden dürfen, regelt Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3095Gilt das Zusammenladeverbot nach Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR auch dann, wenn auf einem Fahrzeug Gasflaschen der Klasse 2 und Versandstücke der Klasse 1.4G geladen sind und die in der Tabelle nach Absatz 1.1.3.6.3 genannten Mengen nicht überschritten werden? Geben Sie auch eine kurze Begründung!
- 3096Gilt das Zusammenladeverbot nach Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR, wenn Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR angewandt wird? Nennen Sie auch den Absatz!
- 3097Dürfen Versandstücke, gekennzeichnet mit Gefahrzettel Nr. 6.1, zusammen mit Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln nach ADR auf ein Fahrzeug geladen werden?
- 3098Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel sollen mit gefährlichen Gütern in Versandstücken zusammen auf einer Ladefläche befördert werden. Bei welcher Bezettelung der Versandstücke sind nach ADR Vorsichtsmaßnahmen zu treffen? Nennen Sie zwei Beispiele!
- 3099Wie kann eine Trennung zwischen Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln und Gefahrgut der Klasse 6.1, jeweils in Versandstücken, auf einem Fahrzeug erfolgen? Nennen Sie eine Möglichkeit nach ADR!
- 3100Welche Anforderungen stellt das ADR an die Kennzeichnung mitzuführender tragbarer Feuerlöschgeräte?