Frage 3093 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Unterabschnitt des ADR sind Zusammenladeverbote für Versandstücke der Klasse 7, die mit einem Zettel nach Muster 7A bezettelt sind, geregelt?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3093
Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR
Fundstelle: 7.5.2.1 ADR
Erklärung
Die Zusammenladeverbote für Versandstücke mit Zettel nach Muster 7A sind wie die der anderen Klassen in Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR geregelt.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3094In welchem Unterabschnitt des ADR wird geregelt, ob Gasflaschen mit Versandstücken anderer Klassen zusammengeladen werden dürfen?
- 3095Gilt das Zusammenladeverbot nach Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR auch dann, wenn auf einem Fahrzeug Gasflaschen der Klasse 2 und Versandstücke der Klasse 1.4G geladen sind und die in der Tabelle nach Absatz 1.1.3.6.3 genannten Mengen nicht überschritten werden? Geben Sie auch eine kurze Begründung!
- 3096Gilt das Zusammenladeverbot nach Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR, wenn Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR angewandt wird? Nennen Sie auch den Absatz!
- 3097Dürfen Versandstücke, gekennzeichnet mit Gefahrzettel Nr. 6.1, zusammen mit Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln nach ADR auf ein Fahrzeug geladen werden?
- 3098Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel sollen mit gefährlichen Gütern in Versandstücken zusammen auf einer Ladefläche befördert werden. Bei welcher Bezettelung der Versandstücke sind nach ADR Vorsichtsmaßnahmen zu treffen? Nennen Sie zwei Beispiele!
- 3099Wie kann eine Trennung zwischen Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln und Gefahrgut der Klasse 6.1, jeweils in Versandstücken, auf einem Fahrzeug erfolgen? Nennen Sie eine Möglichkeit nach ADR!